Hier erfahren Sie, wie Sie sich für die Prüfungen an unserer Fakultät an- und abmelden und wann die Prüfungen stattfinden.
Informationen zu den Prüfungen
An unserser Universität gibt es keine separate Prüfungsanmeldung, sondern die Moduleinschreibung in AlmaWeb gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Prüfung einschließlich der ersten Wiederholungsprüfung. Moodle ist lediglich eine Lernplattform. Die Einschreibung in einen Moodlekurs bedeutet weder, dass Sie berechtigt sind, das Modul oder die Veranstaltung zu belegen, noch erwerben Sie dadurch einen Prüfungsanspruch.
Nur die Studierenden, die sich in AlmaWeb für das Modul registriert haben, haben auch einen Prüfungsanspruch. Prüfungsleistungen, die ohne vorliegende Anmeldung in AlmaWeb erworben werden, werden nicht anerkannt.
In einigen Modulen ist für die Zulassung zur Prüfung außerdem das Erbringen bzw. Bestehen einer Prüfungsvorleistung notwendig. Auch hier gilt, Prüfungsvorleistungen, die ohne vorliegende Anmeldung in AlmaWeb erworben werden, werden nicht anerkannt.
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben und sich nicht fristgerecht vom Modul und den Prüfungen abmelden, ist der jeweils erste Prüfungstermin im Semester bindend. Bis vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit können Sie sich in AlmaWeb von einem Modul und den Prüfungen abmelden. Danach können Sie nur noch aus wichtigem Grund von einer Prüfung zurücktreten. Dazu müssen Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen und benötigen eine schriftliche Genehmigung durch diesen.
Wenn Sie ohne wichtigen Grund nicht zu einer Prüfung erscheinen, wird diese mit der Note 5,0 bewertet.
1. Wiederholungsprüfung
Eine nicht bestandene Prüfung können Sie innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuchs wiederholen. In der Regel erfolgt dies im nächsten regulären Prüfungszeitraum, wenn das Modul nach einem Jahr erneut angeboten wird. Bitte beachten Sie, dass Sie für die erste Wiederholungsprüfung automatisch angemeldet sind.
Davon abweichend bieten viele Lehrende bereits im gleichen Semester eine Wiederholungsprüfung für Studierende an, die die reguläre Prüfung nicht bestanden haben. Ob Sie diese Gelegenheit nutzen möchten, können Sie frei bis zum Tag der Prüfung entscheiden. Sie müssen sich nicht zu dieser Prüfung an- oder von dieser abmelden.
2. Wiederholungsprüfung
Eine zweite Wiederholung der Prüfungsleistung kann nur auf Antrag und nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Der nächstmögliche Termin kann noch im gleichen Semester liegen (zum Beispiel bei einer Wiederholungsprüfung), frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Wiederholungsprüfung.
Wenn Sie eine zweite Wiederholungsprüfung ablegen müssen, stellen Sie einen Antrag an den für Ihr Fach zuständigen Prüfungsausschuss. Stimmt dieser Ihrem Antrag zu, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Prüfungstermin wiederholen.
Wichtig: Wenn Sie in diesem Semester eine zweite Wiederholungsprüfung ablegen müssen und diese noch nicht beantragt haben, tun Sie dies unverzüglich. Ohne diesen Antrag können Sie nicht an den Prüfungen teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie den Prüfungsversuch auch dann verlieren, wenn Sie aufgrund versäumter Antragstellung nicht teilnehmen!
Wenn Sie auch die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestehen, gilt das Modul als nicht bestanden. Nicht bestandene Wahlpflicht- oder Wahlbereichsmodule können Sie durch das Bestehen eines anderen Wahlpflicht- oder Wahlbereichsmoduls ersetzen. Ein nicht bestandenes Pflichtmodul führt zum Abbruch Ihres Studiums.
Im Krankheitsfall
Sie sind krank und können nicht an einer Prüfung teilnehmen? Dann melden Sie sich bitte unmittelbar bei den prüfenden und/oder modulverantwortlichen Personen sowie im Studienbüro prüfungsunfähig und reichen Sie innerhalb von drei Werktagen ein entsprechendes ärztliches Attest im Studienbüro ein. Sie können die Unterlagen im Studienbüro abgeben, in den Briefkasten des Studienbüros (links neben Raum 223) einwerfen oder per Post schicken. Bei einem nicht entschuldigten Fehlen wird die Prüfung mit 5,0 bewertet.
Für das ärztliche Attest können Sie das Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit verwenden. Alternativ kann der Nachweis auch formlos mit einem eigenen Attest der ausstellenden Ärztin bzw. des ausstellenden Arztes erbracht werden. Das ärztliche Attest soll die für die Prüfung relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen der zu prüfenden Person beschreiben und angeben, welche Auswirkungen sich daraus für das Leistungsvermögen in der Prüfung ergeben.
Ersatzweise kann auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) zusammen mit der Erläuterung zur Prüfungsunfähigkeit als Nachweis eingereicht werden.
Im Falle einer zweiten Wiederholungsprüfung benötigen Sie ein amtsärztliches Attest.
Amtsärztliches Attest
Im Falle einer zweiten Wiederholungsprüfung in den Studiengängen Physik, IPSP, Mathematical Physics, Lehramt Physik und Meteorologie benötigen Sie ein amtsärztliches Attest. Dieses Attest wird vom Gesundheitsamt der Stadt Leipzig ausgestellt. Melden Sie sich bitte am Prüfungstag bis 8 Uhr zur telefonischen Terminabsprache beim Gesundheitsamt und stellen Sie sich dann persönlich zwischen 8 und 15 Uhr dort vor. Sind sie so schwer erkrankt, dass der Gang zum Gesundheitsamt nicht zumutbar ist, klären Sie dies zusätzlich telefonisch ab.
Legen Sie dem Amtsarzt für die Ausstellung des Attests folgende Dokumente vor:
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder haus-/fachärztlicher Befundbericht oder Krankenhausbericht mit zugrundeliegender Diagnose
- Personalausweis mit Leipziger Anschrift oder Meldebestätigung der Stadt Leipzig bei Zweitwohnsitz
Das Gesundheitsamt erhebt eine Gebühr von derzeit 30 Euro, zahlen Sie möglichst mit EC-Karte oder den genauen Betrag in bar.
Hinweise zur Antragstellung an den Prüfungsausschuss
Bitte reichen Sie Ihren Antrag an den für Ihr Fach zuständigen Prüfungsausschuss rechtzeitig vor den Sitzungen im Studienbüro ein. Folgende Angaben dürfen hierbei nicht fehlen:
- Name, Vorname
- Adresse
- Matrikelnummer
- Studiengang
- Fachsemester und Immatrikulationsjahr
- Uni-E-Mail-Adresse
Aus rechtlichen Gründen müssen alle Anträge unterschrieben werden.