Im Krankheitsfall
Sie sind krank und können nicht an einer Prüfung teilnehmen? Dann melden Sie sich bitte unmittelbar bei den prüfenden und/oder modulverantwortlichen Personen sowie im Studienbüro prüfungsunfähig und reichen Sie innerhalb von drei Werktagen ein entsprechendes ärztliches Attest im Studienbüro ein. Sie können die Unterlagen im Studienbüro abgeben, in den Briefkasten des Studienbüros (links neben Raum 223) einwerfen oder per Post schicken. Bei einem nicht entschuldigten Fehlen wird die Prüfung mit 5,0 bewertet.
Für das ärztliche Attest können Sie das Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit verwenden. Alternativ kann der Nachweis auch formlos mit einem eigenen Attest der ausstellenden Ärztin bzw. des ausstellenden Arztes erbracht werden. Das ärztliche Attest soll die für die Prüfung relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen der zu prüfenden Person beschreiben und angeben, welche Auswirkungen sich daraus für das Leistungsvermögen in der Prüfung ergeben.
Ersatzweise kann im Sommersemester 2023 auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) zusammen mit der Erläuterung zur Prüfungsunfähigkeit als Nachweis eingereicht werden. Danach dürfen wir diesen Nachweis nicht mehr anerkennen.
Im Falle einer zweiten Wiederholungsprüfung benötigen Sie ein amtsärztliches Attest.
Amtsärztliches Attest
Im Falle einer zweiten Wiederholungsprüfung in den Studiengängen Physik, IPSP, Mathematical Physics, Lehramt Physik und Meteorologie benötigen Sie ein amtsärztliches Attest. Dieses Attest wird vom Gesundheitsamt der Stadt Leipzig ausgestellt. Melden Sie sich bitte am Prüfungstag bis 8 Uhr zur telefonischen Terminabsprache beim Gesundheitsamt und stellen Sie sich dann persönlich zwischen 8 und 15 Uhr dort vor. Sind sie so schwer erkrankt, dass der Gang zum Gesundheitsamt nicht zumutbar ist, klären Sie dies zusätzlich telefonisch ab.
Legen Sie dem Amtsarzt für die Ausstellung des Attests folgende Dokumente vor:
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder haus-/fachärztlicher Befundbericht oder Krankenhausbericht mit zugrundeliegender Diagnose
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Personalausweis mit Leipziger Anschrift oder Meldebestätigung der Stadt Leipzig bei Zweitwohnsitz
Das Gesundheitsamt erhebt eine Gebühr von derzeit 30 Euro, zahlen Sie möglichst mit EC-Karte oder den genauen Betrag in bar.