Derzeit streben etwa 220 Promovierende, darunter knapp ein Viertel aus dem Ausland, an unserer Fakultät und in kooperierenden Instituten die Promotion an. Sie bewältigen den Großteil der Gesamtforschungsarbeit in insgesamt 26 Abteilungen der Institute für Physik, Meteorologie, Geografie, Geophysik und Geologie sowie in sechs externen Forschungseinrichtungen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Zwei Promovierende im Laserlabor
Promovierende im Laserlabor, Foto: Swen Reichhold

Ablauf des Promotionsverfahrens

Der Promotionsausschuss prüft Ihren Antrag auf Aufnahme in die Doktorand:innenliste unserer Fakultät. Dabei kann er Auflagen zum Absolvieren von ergänzenden Studien und Prüfungen erteilen. Er schlägt die Mitglieder der Promotionskommission vor und prüft den Antrag auf Durchführung des Promotionsverfahrens. Informationen finden Sie auf der Webseite des Promotionsausschusses.

Bitte beantragen Sie die Eröffnung des Promotionsverfahrens im Doktoranden- und Post-Doktoranden Verwaltungssystem (DPVS). Nach der Beantragung müssen Sie verschiedene Dokumente noch im Original im Dekanat einreichen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier. Die Unterlagen müssen etwa zwei Wochen vor den Sitzungsterminen des Fakultätsrats vollständig im Dekanat vorliegen. Bitte vereinbaren Sie daher rechtzeitig vorab einen Termin mit dem Wissenschaftlichen Sekretär.

Nach Eröffnung des Verfahrens durch den Fakultätsrat werden die zu begutachtenden Dissertationsexemplare in der Regel innerhalb einer Woche an die Gutachter:innen per Post versendet. Die Gutachten sollen innerhalb von vier Wochen angefertigt werden.

Die Verteidigung muss nach § 40 Absatz 6 Satz 3 SächsHSFG zwingend öffentlich durchgeführt werden. Das heißt, sie ist an sich nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit möglich. Daher muss sichergestellt sein, dass jeder, der Interesse hat, teilnehmen kann.

Der Beschluss über die Verleihung des Doktorgrads erfolgt in der Regel in der nächsten Sitzung des Fakultätsrats nach der Verteidigung. 

Die angenommene Dissertation ist durch Vervielfältigung und unentgeltliche Übergabe der festgelegten Anzahl von Exemplaren an die Universitätsbibliothek Leipzig (UBL) zu veröffentlichen. Bitte beachten Sie dafür die Checkliste. In die Pflichtexemplare ist gegebenenfalls ein Blatt mit der Darlegung von in der Dissertation enthaltenen Fehlern einzubinden (Errata-Blatt). Die Pflichtexemplare sind innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Verleihungsbeschlusses an die UBL zu übergeben. Die Ablieferungsfrist kann vom Promotionsausschuss auf begründeten Antrag um weitere drei Monate verlängert werden. Bitte stellen Sie die Abgabebescheinigung der UBL unverzüglich dem Dekanat zu.

Die Fertigstellung der Promotionsurkunde nimmt etwa sechs Wochen nach Abschluss des Verfahrens durch den Fakultätsrat in Anspruch. Die Kandidat:innen werden informiert, sobald die Urkunde zur Abholung bereit liegt. Mit der Übergabe der Promotionsurkunde wird die Promotion vollzogen. Die Kandidatin bzw. der Kandidat erhält das Recht zur Führung des Doktorgrads.

Graduiertenakademie Leipzig

Die Graduiertenakademie Leipzig ist die Zentrale Einrichtung zur Unterstützung von Promovierenden und frühen Postdocs an der Universität Leipzig.

Alle Promovierenden und frühen Postdocs der Universität Leipzig können unter bestimmten Voraussetzungen Mitglied der Graduiertenakademie Leipzig werden. Damit erhalten sie vollumfänglichen Zugang zu den Angeboten und können Sich um finanzielle Unterstützung bewerben.


Zu den Vorteilen der Mitgliedschaft zählen:

Das könnte Sie auch interessieren