Die Qualitätssicherungskommission für Lehre (QSK) besteht aus acht bis zwölf stimmberechtigten Mitgliedern, die paritätisch aus den Gruppen der Lehrenden und Studierenden kommen und vom Fakultätsrat gewählt werden. Sie tagt mindestens einmal im Semester. Informieren Sie sich hier über die Mitglieder und Aufgaben der QSK.

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Qualitätssicherung, Foto: Colourbox

Mitglieder

  • Dr. Annett Kaldich (Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Frank Cichos
  • Prof. Dr. Johannes Quaas
  • Prof. Dr. Bernd Rosenow
  • Prof. Dr. Christoph Zielhofer
  • Prof. Dr. Michael Ziese
  • Damian Bialojahn
  • Hannah Dichelle
  • Oliver Eckermann
  • Moritz Enß
  • Otto-Friedrich Hähndel
  • Franziskus Reinhardt
  • Jonas Urban


Den Vorsitz hat der oder die Beauftragte für Qualitätssicherung. Diese Person wird aus den Reihen der Lehrenden unter Berücksichtigung des Vorschlags der QSK vom Fakultätsrat gewählt. Die Amtszeit in der QSK beträgt drei Jahre für die Lehrenden und ein Jahr für die Studierenden.

Aufgaben

Lehrende und Studierende können Themen zur Qualitätssicherung Lehre hinsichtlich eines Ideenmanagements (Best Practice Beispiele) und hinsichtlich eines Beschwerdemanagements an die QSK herantragen. Die Themen des Beschwerdemanagements bespricht die QSK im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen.

Die Aufgabengebiete der QSK umfassen:

  1. Das Erstellen und Weiterentwickeln der Leitsätze zur Qualität in der Lehre
    Die QSK erarbeitet basierend auf den Richtlinien des SächsHSG und den Richtlinien unserer Universität in Zusammenarbeit mit den Studienkommissionen Leitsätze zur Qualität in der Lehre. Diese definieren die Ziele der Lehre an unserer Fakultät auf verschiedenen Ebenen (Studiengang, Lehrveranstaltung, studienrelevante Veranstaltungen wie Vorbereitungsmodule). Die Leitsätze der Qualität in der Lehre bestätigt der Fakultätsrat. Sie bilden die Grundlage (Kriterien) für die Evaluation der Lehre an unserer Fakultät.
  2. Das Ausarbeiten von Grundsätzen zur Qualitätssicherung an unserer Fakultät und deren Umsetzung
    Die QSK erarbeitet die Grundsätze zur Qualitätssicherung basierend auf den Vorgaben des SächsHSG und den Richtlinien unserer Universität. Die Grundsätze regeln, mit welchen Verfahren und Instrumenten eine Verbesserung der Lehrqualität an unserer Fakultät zu erreichen ist.
  3. Das Unterstützen der Studienkommission zur Evaluation von Studiengängen, Lehrveranstaltungen und anderen studienbezogenen Maßnahmen (Evaluationsplanung)
    Die QSK erarbeitet die Planung zur internen Evaluation von Studiengängen und Lehrveranstaltungen. Dies basiert auf den Leitsätzen zur Qualität in der Lehre. Die QSK koordiniert die Auswertung der Ergebnisse der Evaluation.
  4. Das Erstellen von Handlungsempfehlungen basierend auf den Ergebnissen der Evaluation
    Die QSK erarbeitet Handlungsempfehlungen zur Sicherung der Qualität der Studiengänge, Lehrveranstaltungen und anderer studienrelevanter Maßnahmen. Die Grundsätze zur Qualitätssicherung legen die Instrumente zur Sicherung der Lehrqualität fest.

Evaluationen

Die QSK entwickelt Fragebögen zur Evaluation von Lehrveranstaltungen, Modulen und Studiengängen.

Die Evaluationen werden gemäß der Evaluationsordnung unserer Universität durchgeführt. Dafür wird pro Semester eine Evaluationsplanung (Termin im Wintersemester: 30. Oktober eines Jahres, Termin für das Sommersemester: 30. April eines Jahres) von der Studienkommission erstellt und an die Stabsstelle für Lehre und Qualitätsentwicklung übermittelt. Diese bereitet die Evaluation vor und führt sie durch. Die Auswertung übersendet sie im Anschluss an die jeweiligen Lehrenden.

Die QSK unterstützt die Studienkommission bei der Evaluationsplanung. Beispielfragebögen senden wir Ihnen auf Anfrage per E-Mail zu.

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